Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder ist - nach langem zähen Ringen zwischen Bund und Ländern - verabschiedet. 2,5 Millionen Kinder - deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen - haben damit nach Verkündung des Gesetzes Anspruch auf die darin enthaltenen Leistungen, rückwirkend zum 1. Januar 2011.
Der Bund hat den groben Rahmen beschlossen. Umgesetzt wird es vor Ort in den einzelnen Bundesländern und Kommunen. So wollten es die Bundesländer. Diese Umsetzung ist bisher sehr unterschiedlich weit gediehen. Sie kann auch vor Ort inhaltlich ganz verschieden aussehen, besonders bei den Leistungen, bei denen Jugendverbände mit ins Spiel kommen (können).
10 € pro Monat erhalten Kinder und Jugendliche auf Antrag ihrer Eltern für Mitgliedsbeiträge in Sport- und Musikvereinen, so die Auskunft der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Offener formuliert wird es in NRW: "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden." (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW). Die Eltern stellen den Antrag. Die Kommune überweist das Geld dem Verein. Welche Vereine mit welchen Angeboten dabei sind, wird vor Ort ausgehandelt. CVJM-Ortsvereine sollten sich diesbezüglich an ihren zuständigen Stadt- und Kreisjugendring wenden. Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen ist unbedingt zu empfehlen. Eines ist jedoch sicher: Bei 10 € pro Monat und den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten dafür, werden unsere Vereine weiterhin Spendenmittel benötigen, um armen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer Sommerfreizeit zu ermöglichen.
Leistungsberechtigte erhalten in Jobcentern und Gemeinde- bzw. Kreisverwaltungen Auskunft über das vor Ort bestehende Leistungsangebot.
Versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler erhalten auf Antrag Nachhilfe finanziert, falls kein schulnahes Angebot zur Verfügung steht. Die Schule muss die Versetzungsgefährdung bescheinigen. CVJM, die "nur" Hausaufgabenhilfe anbieten, damit es nicht erst zu einer Gefährdung der Versetzung kommt, erhalten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket keine Förderung.
Einen Zuschuss für das Mittagessen erhalten Kinder und Jugendliche, wenn sie in Schule, Kindertagesstätte oder Hort ihr Mittagessen einnehmen. Ob dies auch für das CVJM-Haus neben der Schule, die über keine Mensa verfügt, zutrifft, ist vor Ort zu erfahren bzw. auszuhandeln.
Die Plastikkarte kommt vorerst nicht. Ein möglicher Termin für deren Einführung steht nach Auskunft der Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch nicht fest. Damit erübrigt sich auch die Frage nach den Lesegeräten in unseren Vereinen.
Sigrid Müller, Referentin für Jugendpolitik beim CVJM-Gesamtverband in Deutschland
(Stand: 19.04.2011)
