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CVJM-Gesamtverband in Deutschland e. V.

Bundestagswahlen

Alle vier Jahre wählen die wahlberechtigten deutschen Staatsbürger/innen den Deutschen Bundestag. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Am 27. September 2009 haben die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag stattgefunden. Im Herbst 2013 finden die Wahlen zum 18. Deutschen Bundestag statt.

299 Wahlkreise
Deutschland ist in 299 Bundestagswahlkreise eingeteilt. "Die Bevölkerungszahl soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder nach unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent, ist eine Neueinteilung vorzunehmen." (Homepage des Deutschen Bundestages).
Dem Deutschen Bundestag gehören mindestens 598 Abgeordnete an. Am 27. September 2009 wurden 622 Abgeordnete gewählt.

Mehrheits- und Verhältniswahl
Die Bundestagswahl ist eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Praktisch heißt das, dass 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen direkt (Erststimme) gewählt werden und weitere mindestens 299 über die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme).
Im Vergleich dazu sind die Unterhauswahlen in Großbritannien eine reine Mehrheitswahl, bei der die Stimmen für die unterlegenen Kandidaten verloren gehen. So gewann die Labour Party bei der Unterhauswahl am 5. Mai 2005 die absolute Mehrheit der Sitze, obwohl sie nur 35,2 Prozent der Wählerstimmen erhielt. 
Bei den Europawahlen in Deutschland handelt es sich um eine reine Verhältniswahl. Die Wähler/innen können sich nicht zwischen Personen, sondern nur zwischen Landeslisten der Parteien entscheiden. Diese dürfen dann entsprechend ihrem Stimmenanteil Abgeordnete in das Europäische Parlament schicken, in einer Reihenfolge, die sie selbst vorher festgelegt haben.

Direktkandidat
Die Parteien nominieren im Vorfeld der Bundestagswahlen so genannte Wahlkreis- oder Direktkandidaten. Alle Mitglieder der jeweiligen Partei, die über die vollen Rechte als Mitglied ihrer Partei verfügen und wahlberechtigte Bürger im jeweiligen Wahlkreis sind, entscheiden über den Direktkandidaten ihrer Partei. Bei großen Parteien kann diese Nominierung auch durch eine Delegiertenkonferenz erfolgen. Die Delegierten werden dann von den jeweiligen Kreis- bzw. Stadtverbänden gewählt. Die Anzahl der Delegierten ist abhängig von der Mitgliederstärke des jeweiligen Kreis- bzw. Stadtverbandes.

Erststimme
Die wahlberechtigten Bürger des Wahlkreises entscheiden sich mit ihrer Erststimme für einen der Direktkandidaten. Gewählt ist der Direktkandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Das sind meistens weniger als 50 Prozent. In der Regel werden die Direktmandate von Mitgliedern der großen Parteien, d. h. von SPD, CDU und CSU gewonnen. Dem jetzigen 17. Deutschen Bundestag gehören aber auch 16 Abgeordnete der Linken und ein Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen an, die ein Direktmandat gewonnen haben. Die Linke hat aufgrund ihres regionalen Schwerpunktes in Ostdeutschland auch in früheren Wahlperioden bereits Direktmandate erhalten. Bündnis90/Die Grünen hat bei der Bundestagswahl 1998 zum ersten Mal ein Direktmandat gewonnen. Die FDP hat bisher nur einmal in ihrer Geschichte ein Direktmandat gewonnen, nämlich 1990 in Halle/Saale.

Landesliste
Die Landesverbände der Parteien stellen vor den Bundestagswahlen Landeslisten zusammen. Auf Nummer 1. der Landesliste steht der Spitzenkandidat/die Spitzenkandidatin. Um die Reihenfolge der Kandidaten wird häufig heftig gekämpft. Je weiter vorn jemand auf der Liste steht, desto wahrscheinlicher ist es, dass der/die Betreffende auch wirklich in den Bundestag kommt, denn nach der Wahl wird die Liste von oben abgearbeitet. Besonders wichtig ist diese Reihenfolge bei den kleinen Parteien, die keine Direktmandate gewinnen und für die großen Parteien, die in ihrem Bundesland verhältnismäßig wenige Direktmandate erzielen. Dagegen hat die Landesliste für die großen Parteien in den Bundesländern, in denen die jeweilige Partei mit fast 100 Prozent der Direktmandate rechnen kann, kaum eine Bedeutung. Gewinnt nämlich eine Partei 100 Prozent der Direktmandate, ist damit bereits ein 50-Prozent-Wahlergebnis abgedeckt. Die Partei müsste also in einem solchen Fall mehr als 50 Prozent der Zweitstimmen erhalten, damit Kadidaten der Landesliste eine Chance erhalten.

Zweitstimme
Die wahlberechtigten Bürger eines Bundeslandes entscheiden mit ihrer Zweitstimme, wie stark die Parteien ihres Bundeslandes im Deutschen Bundestag vertreten sind.

Wahlergebnis
In den Bundestag ziehen die Parteien ein, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen (Zweitstimmen) oder drei Direktmandate erhalten haben.
Hat eine Partei mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten, hat sie das Recht eine Fraktion zu bilden. Erzielt eine Partei mindestens drei Direktmandate, aber weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, zieht sie zwar in der Stärke ein, die sie laut Zweitstimmenergebnis erzielt hat, hat aber nur das Recht eine Gruppe zu bilden. Eine Gruppe hat weniger Rechte als eine Fraktion.
Erzielt eine Partei ein oder zwei Direktmandate und weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, ziehen nur die Inhaber/innen der Direktmandate als fraktionslose Abgeordnete in den Bundestag ein.

Es wird festgestellt, wie viele Mandate welcher Partei im jeweiligen Bundesland laut Zweitstimmenergebnis zustehen und es wird festgestellt, wie viel Direktmandate die einzelne Partei im jeweiligen Bundesland gewonnen hat. Die Inhaber der Direktmandate ziehen in jedem Fall in den Deutschen Bundestag ein.
Entspricht die Zahl der Direktmandate der Anzahl der Mandate, die der Partei laut Zweitstimmenergebnis zustehen, erhält kein Listenkandidat ein Mandat. Scheidet ein/e Abgeordnete/r während der Wahlperiode aus dem Deutschen Bundestag aus, so rückt der/die Inhaber/in des obersten Listenplatzes nach.
Erhält die Partei mehr Direktmandate als ihr laut Zweitstimmenergebnis zustehen, so erhält kein Listenkandidat ein Mandat. Die Anzahl der Mandate, die das Zweitstimmenergebnis übersteigen, bezeichnet man als Überhangmandate. Scheiden Abgeordnete, deren Partei im jeweiligen Bundesland über Überhangmandate verfügt, während der Wahlperiode aus dem Deutschen Bundestag aus, so rückt so lange niemand nach bis die Überhangmandate aufgebraucht sind.

Kann eine Partei entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses mehr Mandate besetzen als sie Direktmandate errungen hat, ziehen die Inhaber der obersten Plätze der Landesliste in den Deutschen Bundestag ein. Scheiden Abgeordnete während der Wahlperiode aus dem Deutschen Bundestag aus, werden die Mandate entsprechend der Reihenfolge der Landesliste nachbesetzt.

Sigrid Müller

Stand 11. März 2010