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Rahmenvertrag für CVJM

mit der Christian Copyright Licensing Deutschland GmbH

Diese Lizenz berechtigt zum Drucken und Speichern, also zur grafischen Vervielfältigung von Liedtexten und Noten.

In vielen Vereinen werden christliche Lieder öffentlich genutzt. Das geschieht beispielsweise durch das Projizieren mit Beamern oder Tageslichtprojektoren oder dem Kopieren von Liedblättern. Nach internationalem Recht sind Musikkompositionen oder Textdichtungen jedoch urheberrechtlich geschützt.

Urheberrechtslizenzen? Warum eigentlich?

Wer Lieder fotokopiert, abdruckt, elektronisch einspeichert und projiziert, oder generell Lieder zum Nutzen in der Öffentlichkeit grafisch vervielfältigt, braucht nach internationalem Urheberrecht dafür das Einverständnis der Liedinhaber. Christliche Kirchen/Gemeinden/Vereine/Organisationen können dieses Einverständnis mit einer Lizenz von der CCLI pauschal für über 250.000 Gemeinde- und Lobpreislieder erwerben. Das CCLI-Lizenzprogramm etabliert ein faires Verteilungssystem zwischen Gemeinde und Liedschreiber.

Warum CCLI?
  1. Weil das Lizenzprogramm der CCLI für alle Beteiligten (Gemeinden/Vereine, Liedschreiber/Verlage) gut ist.
  2. Weil viele bekannte Lieder nur bei der CCLI, und zum Beispiel nicht unter einer Lizenz der VG-Musikedition abgedeckt sind.
  3. Weil die Lizenzgebühren, welche von den Vereinen entrichtet werden müssen, den Kreislauf der "Kirche" nicht verlassen. Die CCLI arbeitet nur im christlichen Bereich und zahlt damit auch nur und ausschließlich an christliche Verlage und Urheber aus.
  4. Mehrwertprodukte wie die Liederdatenbank SongSelect, elektronisches Melden von Liedern oder eine Filmlizenz gibt es nur bei der CCLI.
Was kosten die CCL-Liedlizenzen?

Für alle CVJM-Vereine wurden vom CVJM-Gesamtverband in Deutschland e.V.
spezielle Konditionen vereinbart. Den Preis für Ihren Verein können Sie telefonisch bei der CCLI oder bei den entsprechenden Mitgliedsverbänden erfragen.

Jeder CVJM-Verein kann mitmachen! Einfach an den jeweiligen Mitgliedsverband wenden, der dann seinerseits alles Organisatorische mit dem CVJM-Gesamtverband abwickelt.

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgendem Informationspapier sowie unter www.ccli.de

Neu: CVL-Filmlizenz

Der CVJM-Gesamtverband in Deutschland hat einen weiteren Rahmenvertrag mit der christlichen Lizenzagentur CCLI abgeschlossen. Damit können alle CVJM-Vereine die CVL-Filmlizenz mit 20 % Rabatt erwerben! Mit dieser Lizenz dürfen Sie ganze Filme und Filmausschnitte in allen Veranstaltungen legal zeigen. Denn Videos, DVDs oder Blu-rays sind nur für den privaten Gebrauch gedacht, darauf weisen auch die Copyright-Hinweise im Vorspann hin. Wenn in Ihrer CVJM-Gruppe ein Film gezeigt werden soll, brauchen Sie dafür die Erlaubnis des Filmproduzenten. Diese bekommen Sie mit der CVL-Filmlizenz von der CCLI.

Informationen und einen Clip zur Filmlizenz finden Sie unter:  www.ccli.de/cvl-filmlizenz/

Informationen zur CCL-Lied- und CVL-Filmlizenz

CVJM-CCLI-InformationenNov.2011.pdf

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