Jugendpolitischer Konsultationstag des CVJM-Gesamtverbandes
am 21. April 2008 im CVJM-Kolleg Kassel
Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe,
Umsetzung der §§ 8a und 72a SGB VIII (KJHG) in der Kinder- und Jugendarbeit
Am 1. Oktober 2005 ist das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) in Kraft getreten. Die Konkretisierung des Schutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe ist ein weiterer Baustein, um die Kinderrechte in Deutschland zu verwirklichen. Indem die öffentliche Verantwortung für die Schutzrechte von Kindern klar geregelt wird, sollen zukünftig noch wirksamer als bisher Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch und Vernachlässigung soweit irgend möglich verhindert werden.
Der § 8 a beschreibt zunächst einmal die Verantwortung des Jugendamtes. Für Freie Träger der Jugendhilfe wird dieser § dann relevant, wenn sie mit dem öffentlichen Träger (Jugendamt) Vereinbarungen über zu erbringende Leistungen abschließen.
Mit dem § 72 a KJHG wird die Perspektive auf Missbrauch und Gewalt innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe gelenkt. Personen, die einschlägig vorbestraft sind, sollen hier nicht mehr eingesetzt werden. Überprüft werden soll dies bei hauptamtlich Mitarbeitenden durch Führungszeugnisse. Fachleuten ist jedoch klar, dass dies allein das Problem nicht löst.
Im Rahmen des diesjährigen Jugendpolitischen Konsultationstages soll vermittelt und erarbeitet werden, wie die §§ 8 a + 72 a KJHG/SGB dem Wort und dem Sinn nach umgesetzt werden können.
Fragen die sich stellen (können) sind:
- Was muss ich als Arbeitgeber (bei der Einstellung) beachten, einschließlich der Formulierung des Arbeitsvertrages?
- Welche Fragen stellen sich mit Blick auf den Kündigungsschutz?
- Welche arbeitsrechtlichen und dienstrechtlichen Instrumente können angewendet werden?
- Welche Anforderungen gelten für ehrenamtlich, welche für hauptamtlich Mitarbeitende?
- Was darf / muss der der öffentliche Träger vom freien Träger verlangen?
- Welche, über das Gesetz hinausgehende Forderungen, sind sinnvoll und welche kann / muss ein freier Träger zurückweisen, weil sie den Kindern und Jugendlichen nichts bringen und / oder nicht praktikabel sind (z. B. Führungszeugnisse für EA)?
- Wie sollte sich ein Verein verhalten, der, weil er keine öffentliche Förderung erhält, auch keine Vereinbarung unterschreiben muss?
- Wie müssen die Strukturen und Konzepte in Einrichtungen qualifiziert werden, um Übergriffe auszuschließen?
- Was bedeutet die neue Gesetzeslage für ausschließlich ehrenamtlich arbeitende Vereine?
- Sind freiwillige Selbstverpflichtungen von Ehrenamtlichen sinnvoll?
- Ist es legitim, dass Zuschüsse für ehrenamtlich geleitete Freizeiten davon abhängig gemacht werden, dass diese Ehrenamtlichen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen?
Programm
- 13.00 Uhr: Begrüßung / Losung
- 13.10 Uhr: Dienst- und Arbeitsrechtliche Konsequenzen des Schutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe
Referat: Michael Schell, Jugendamtsleiter in der Stadt Wiehl - 14.00 Uhr: Rückfragen und Diskussion
- 14.45 Uhr: Kaffeepause
- 15.15 Uhr: Sichere Orte für Kinder und Jugendliche – Konzeptionelle und strukturelle Herausforderungen an Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit
Referat: Florian Dallmann, Jugendpolitischer Referent der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. - 16.15 Uhr: Austausch: Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
- 17.00 Uhr: Abreise
Zu den Referenten:
Michael Schell aus Gummersbach ist Jugendamtsleiter in der Stadt Wiehl und stellvertretender Vorsitzender des CVJM-Westbundes.
Florian Dallmann aus Hannover ist Jugendpolitischer Referent der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendringes
Die Veranstaltung wurde gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes.
Veranstalter:
CVJM-Gesamtverband in Deutschland e. V.
Referat Jugendpolitik
Im Druseltal 8
34114 Kassel
Leitung der Veranstaltung, Kontakt und Anmeldung:
Sigrid Müller
Referentin für Jugendpolitik
Tel.: (05 61) 30 87 - 236
Fax: (05 61) 30 87 - 270
E-Mail: jugendpolitik(at)cvjm.de
Veranstaltungsort:
CVJM-Kolleg
Hugo-Preuß-Str. 40
34131 Kassel



