News Jugendpolitik
Bundestag beschliesst Steueränderungsgesetz 2025
Am 04.12.2025 verabschiedet der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025. Das Gesetz soll zum 01.01.2026 in Kraft treten. Die Änderungen bringen einige wichtige Veränderungen für Vereine und ehrenamtlich Engagierte mit sich. Ziel ist es vor allem, Steuerbürokratie zu entlasten und das ehrenamtliche Engagement und die Vereinsführung zu stärken.
Das Steueränderungsgesetz 2025 enthält u.a. folgende Regelungen:
- Anhebung der Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 Satz 1 AO).
- Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro (§ 3 Nr. 26 EStG).
- Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG).
- Die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird von 45.000 Euro/Jahr auf 100.000 Euro pro Jahr erhöht (§ 55 Absatz 1 Nummer 5 Satz 4 AO).
- Bei der Sphärenzuordnung (Unterscheidung der Einnahmen in idellen Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) muss diese bei wirtschaftlichen Einnahmen von unter 50.000 Euro/Jahr mehr zwischen Zweckbetrieb und Geschäftsbetrieb unterschieden werden.
- Der Betrieb von Photovoltaikanlagen z.B. auf Dächern von Funktionsgebäuden soll in Zukunft nicht mehr die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden (§ 58 Nummer 11 AO), bleibt aber nicht selbst verbrauchtem Strom steuerpflichtig.
- E-Sport (elektronischer Sport) wird in die Liste der geminnützigen Zwecke aufgenommen. Dabei gilt die Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzes (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 AO).
- Die Haftungsbeschränkung für fahrlässig verursachte Schäden ist zukünftig bis zu einem Verdienst von 3.300 Euro/Jahr (siehe Übungsleiterpauschale) abgesichert (§ 31a Absatz 1 Satz 1 und § 31b Absatz 1 Satz 1 BGB).
Eine gute Übersicht mit ergänzenden Erläuterungen findet ihr hier.
Darüber hinaus findet ihr aktuelle Informationen bei den Finanzministerien eures jeweiligen Bundeslandes oder beim Finanzamt eurer Kommune.
Weitere Artikel:
- Bundestag beschliesst Steueränderungsgesetz 2025
- Stellungnahmen zum Wehrdienst- Modernisierungsgesetz