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April 2010

CVJM fordert die Rück­nahme der deutschen Vorbehalts­er­klärung zur UN-Kinder­rechts­konvention

Vor zwanzig Jahren hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. 1992 wurde sie geltendes deutsches Recht. Dieses Recht gilt aber nach wie vor nicht für alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen.

Durch die von der Bundesrepublik Deutschland abgegebene Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention wird Flüchtlingskindern der Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung bisher nur sehr eingeschränkt gewährt. Im Asylverfahren werden Jugendliche ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt. Kinder und Jugendliche werden in Abschiebehaft genommen, mitunter auch getrennt von ihren Familien. Nach Traumatisierungen in ihrer Heimat oder auf der Flucht, bedeutet dies eine zusätzliche psychische Belastung für Kinder und Jugendliche.

Die Kinderrechte müssen uneingeschränkt auch für Flüchtlinge unter 18 Jahren gelten. Der CVJM fordert deshalb die Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention.

Vorstand des CVJM-Gesamtverbandes in Deutschland e.V.

Kassel, im April 2010