Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung (MGV) findet einmal jährlich statt.
Neben dem Vorstand nehmen hier u.a. auch hauptamtliche Mitarbeiter des CVJM-Gesamtverbands, Leiter der Arbeitskreise und Delegierte der Mitgliedsverbände teil.
Zu den Aufgaben der MGV gehören:
- die Berufung des Generalsekretärs
- die Wahl des Vorstands
- die Entgegennahme der Berichte des Generalsekretärs, des Schatzmeisters u. a. m
- Beschlüsse über die Entlastung des Vorstands, Wirtschaftspläne, Anträge, außergewöhnliche Maßnahmen u.a.m.